AGB's
- Teilnehmer- und Mieterkreis
Teilnahme- und mietberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch körperlich beeinträchtig ist, den Kitesport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Kitekurs ist die Fähigkeit mit Ski oder Snowboard fahren zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Anmeldung / Rücktritt vom Vertrag
Die Anmeldung zu einem Kitekurs bedarf der Schriftform / per Post oder Internet e-Mail. Gleiches gilt für Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. Freekite behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen in den Kitekursen nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt ( Starkwind, Blitzschlag ) oder bei Zerstörung des Kitematerials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden erstattet . Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich verhaltenswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuellen auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten.
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
Den Anweisungen des Ausbilders / Vermieters ist Folge zu leisten. Brillen und andere Gegenstände sind gegen Verlust zu sichern. Schmuckgegenstände wie Ringe und Ketten sind abzulegen.
- Sorgfaltspflicht
Bei schlechten Schneeverhältnissen (harte Piste) wird das Tragen eines Helms empfohlen.
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitematerials wird durch regelmäßige Inspektion sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer / Mieter verpflichtet, das Kitematerial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer / Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. Falls die Betriebsbereitschaft des Kitematerials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzlich Verhaltensweisen des Teilnehmers/ Mieter nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmer / Mieter.
- Haftung
Jede/r Schüler/in haftet für verursachte Schäden an Drittpersonen mit seiner/ihre Privathaftpflichtversicherung. Bei Unfällen während des Kiteunterrichts wird von Freekite keine Haftung übernommen.. Freekite haftet für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektion zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitematerials. Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/ Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/ Mieter verpflichtet sich, das Kitematerial wie sein Eigentum nach allen Regeln guter Kameradschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden ( einschließlich Ausfall- und Folgeschäden ) an dem Material und Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/ Mieter persönlich. Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
- Kaution
Bei Beginn der Vermietung hinerlegt der Mieter beim Vermieter eine Kaution in bar oder bestätigtem Bankscheck. Der Vermieter ist im Schadensfall berechtigt, aus der Kaution die Kosten für die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft, sowie für Schäden und Verluste, die durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt sind , sowie nicht durch den gewöhnlichen Gebrauch ( Abnutzung ) entstanden sind, zu entnehmen Die hinterlegte Kaution ist unverzüglich nach Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Rückgabe, des Zustands des Kitematerials und der Ausrüstungsgegenstände zur Rückzahlung fällig.
- Salvatoresche Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrags zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.